- Container sind nur für den Gebrauch zur Befüllung des jeweils genannten materiell gedacht. Keine Verwendung für dritte. Container darf nicht anderweitig verwendet werden.
- Container dürfen nicht gefahren oder auf andere Transport Fahrzeuge bewegt oder gefahren werden.
- In Falle Beschädigungen oder Diebstahl des Containers oder Inhalt, haftet der Auftraggeber.
- Auftraggeber ist für die Ordnungsgemäße Befüllung verantwortlich. Jede Art unsachgemäße und nicht der jeweiligen Sorte zutreffenden Befüllung des Containers, wird aussortiert und den Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Es reicht eine Auftragsbestätigung in Schriftform WhatsApp, SMS, per E-Mail, um die jeweilige Dienstleistung in Rechnung zu stellen. Auftraggeber zahlt in jeden Fall für die Beauftragung der jeweiligen Dienstleistung oder Stellung von Containern jeder Größe.
- Der Auftraggeber versichert sachgemäß und fürsorglich mit der jeweiligen geliehenen Position umzugehen, alle Beschädigungen die nach der Stellung an Material auftreten, werden repariert und den Auftraggeber in Rechnung gestellt. Auftragnehmer behält sich vor, wo und in welchen Werkstätten der Reparatur nachgegangen wird. Auftraggeber haftet für alle Beschädigungen durch Ihn oder Dritte.
- Wenn keine Kommunikation mit dem Auftraggeber gegeben ist, kann der Auftragnehmer die jeweilige Position ohne weitere Rücksprache zurück ordern, und den Auftraggeber in Rechnung stellen.
- Wenn der Auftraggeber nicht die angegebene Menge an Material liefert, bleibt es den Auftragnehmer selbst überlassen die Konditionen zu senken, um keinen wirtschaftlichen Schaden zu erleiden.
- Wird der Container für Schrott oder Metall nicht täglich beladen, so kann der Auftraggeber den Container ohne Rücksprache, jederzeit abholen und ohne Vergütung leeren, um den Container an dritte zu vermieten. Der nicht fertiggestellte Auftrag wie Transport und Stellung können den Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
- Container darf nur mit ausdrücklicher Absprache bewegt werden. Container darf nur an den jeweiligen Aufnahme Punkten angehängt und bewegt werden. Für Kratzer oder Beschädigungen haftet der Auftraggeber.
- Im Falle von Diebstahl haftet der Auftraggeber. Für Jeden abhanden gekommenen Inhalt, der bis zu diesem Zeitpunkt im jeweiligen Container lagerte, kann der Auftragnehmer nicht belangt und oder zur Verantwortung gezogen werden. Der Auftraggeber haftet für den Inhalt des Containers.
- Container dürfen nur bis unterhalb der Oberkante beladen werden. (Ca 15cm darunter) Jede unsachgemäße Befüllung des Containers, kann zur Verweigerung der Abholung des Jeweiligen Containers führen. Auftraggeber haftet für die Leerfahrt, und wird Ihn in Rechnung gestellt.
- Für Beschädigungen an Einfahrten, Steinen Bodenbeläge, Wiese, Erde etc. Haftet nicht der Auftragnehmer. Auftragnehmer haftet nicht für auslaufende Fremdstoffe wie Öl, Farbe oder ähnliches bei Aufnahme des Containers.
- Auftraggeber versichert den Container nicht mit Farben, Öle, Lacke oder auslaufende gefährliche Stoffe zu befüllen. Für Verschmutzungen auf Fahrbahnen der privaten und öffentlichen Straße, die aus der unsachgemäßen Befüllung des Containers hervorgehen, haftet der Auftraggeber.
- Auftragnehmer behält sich vor, jeweilige Auftraggeber zu beliefern.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen von Verbrauchern gemäß §13 BGB, die über die Online-Plattform erfolgen. Verbraucher i. S. § 13 BGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Bestellungen von Unternehmern i. S. d. § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichem Sondervermögen, die über die Online-Plattform, www.Giessener-Containerdienst.de, oder per E-Mail erfolgen. Für die Übernahme aller Aufträge, Leistungen und Lieferungen sind ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.
- Auftraggeber bindet sich nach Termin Betätigung. Termin absagen 1 Woche vor Auftragsbeginn werden trotz absage mit 30% der Netto Auftragssumme berechnet. Termin absagen 3 Tage vor Auftragsbeginn, werden trotz absage mit 50% der netto Auftragssumme berechnet.
- Wenn nicht ausdrücklich in schriftlicher Form, Termine für die Stellung oder Abholung des jeweiligen Containers fix ausgemacht wurden, behält sich der Auftragnehmer vor die Stellung oder Abholung des jeweiligen Transports nach seiner Auftragslage anzupassen. Für Schäden oder Einbußen haftet nicht der Auftragnehmer.
- Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Haftung für Inhalte: Als Dienstleistungsanbieter sind wir gemäß nach § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
- Auftraggeber muss für ausreichend Stellplatz des jeweiligen Containers sorgen. Bei Platzmangel des Stellplatzes wird der Container im schlimmsten Fall nicht gestellt und der Transport und der Container den Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Auftraggeber haftet für Mengen Angaben des abzuholenden Materials. Jede Mengen- Kalkulation ist die Aufgabe des Auftraggebers. Für Fehler die zur Berechnung der Container Menge führen, haftet der Auftraggeber.
- Auftraggeber akzeptiert, dass bei Fehl Befüllung die jeweilige Abfallsorte der schlechtesten Sorte zugeführt werden kann, und Ihn diese in Rechnung gestellt wird. Auftragnehmer kann die jeweilige Sorte sortieren, um die Abfallsorte zu seinen Gunsten zu verbessern. Der Auftraggeber muss in diesem Fall die schlechtere Sorte im vollen Umfang begleichen. ( Gilt nur in Verbindung mit der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb Efb).
- Für die unsachgemäße Befüllung von gefährlichen Abfällen in den jeweiligen Containern wie z. B. KFM, Asbest, Dämmmaterial, Dachpappe u.v.m. haftet der Auftraggeber. Big Bags oder andere Behälter, die zur sachgerechten Befüllung und Entsorgung dienen, werden inkl. Der Sortierung den Auftraggeber in Rechnung gestellt. Übernahme Schein, Entsorgungsnachweise der jeweiligen Position ist vom Auftraggeber zu bezahlen.