Als Gartenabfall wird Grün-, Strauch- und Rasenschnitt sowie Laub, von verschiedenen kleineren Bäumen und Sträuchern verstanden. Diese kommen in allen Arten von Grünflächen vor. Somit fallen Grünabfälle vor allem in der Arbeit von öffentlichen und privaten Gärten, Parks oder auch in der Waldpflege an. Gartenabfälle sollten immer kompostiert und somit verwertet werden. Dies kann industriell durch das Entsorgen von Gartenabfällen in einem Gartenabfallcontainer oder die Biotonne, sowie auch privat im eigenen Garten geschehen. Außerdem kann man die Gartenabfälle, wie Sträucher und Zweige auch zu einem riesigen Haufen Anlegen, und somit nützlichen Lebensraum für Kleinst- und Kleintiere herstellen. Igel fühlen sich in dieser Umgebung z. B. besonders wohl. Wichtig ist, dass Grünabfälle nicht offen verbrannt werden. Da das Material meist noch feucht ist, kann Luft nicht ausreichend hinzugefügt werden. Bei der Verbrennung führt das zu der Freisetzung von einer hohen Anzahl an Schadstoffen und Feinstaub mit einer sehr starken Rauchentwicklung. In vielen Regionen ist es deshalb verboten.
Gartenabfallarten:
Als Gartenabfall bezeichnet man alle Arten von Grün-, Strauch- und Rasenschnitt, sowie Äste von kleineren Bäumen und Sträuchern. Wichtig ist jedoch nochmal einen Unterschied, zwischen normalen Gartenabfällen bzw. Grünschnitt auf der einen Seite und den verwandten Baumstumpen & Wurzeln auf der anderen Seite, zu machen. Denn diese müssen getrennt entsorgt werden. Unter Gartenabfälle & Grünschnitt fallen alle Arten von Grünabfällen, Laub, Rasenschnitt, Sträuchern, Buschwerk und kleinen Ästen mit einem Durchmesser von bis zu 15cm und einer Länge von maximal 1m. Alle Äste, die über diese Größe hinaus gehen, müssen separat als Baumstumpen & Wurzeln entsorgt werden.
Baumstumpen und Wurzeln:
Unter Baumstumpen & Wurzeln versteht man hauptsächlich Stammholz, Stubben, größere Äste, Wurzelstock und weitreichendes Wurzelwerk, welches einen Durchmesser von 15cm bzw. eine Länge von 1m überschreitet. Jedoch darf auch in einem Container, für Baumstumpen & Wurzeln, eine maximale Länge von 2m nicht überschritten werden, um die weitere Verarbeitung sicherzustellen.
Kein Gartenabfall:
Altholzabfälle und Holzmöbel gelten im Gegensatz zu Ästen und Baumstumpen nicht als Gartenabfall und müssen getrennt entsorgt werden. Bei Holzabfällen handelt es sich meist um Holz, dass bei Umbau- oder Abbrucharbeiten entsteht und dabei in Form von Altholz, Paletten, Holzkisten, Innentüren oder Spanplatten vorkommt. Dies ist nicht als Gartenabfall zu entsorgen.