Baumischabfall / Mischmüll

Baumischabfall

Als Baumischabfall werden gemischte Bau- und Abbruchabfälle bezeichnet, die bei Bauarbeiten verschiedenster Art anfallen und entsorgt werden müssen, vor allem bei Sanierungs- und Abrissarbeiten. Das ist insofern praktisch, da bei solchen Bauarbeiten meist verschiedene Baustellenabfälle entstehen (z.B. Holz, Rigips oder Metall), welche man dann auf einmal in einem Baumischabfallcontainer entsorgen kann. Darunter fallen hauptsächlich nicht-mineralische Stoffe, wie Tapetenreste, Holzreste oder Textilien, mit einem kleineren Anteil aus mineralischen Stoffen, wie Schutt (z.B. Steine) oder Erde (Boden). Wenn Sie zum Beispiel Ihr Haus oder Ihre Wohnung entrümpeln oder renovieren, können Sie die meisten Abfälle in einem Mischcontainer entsorgen. Darunter können auch Abfälle sein, die man selbst schwer voneinander trennen kann, wie z.B. Holzschränke mit metallischen Türgriffen.

Baumischabfallarten:
Auch wenn Baumischabfall ein Gemisch aus verschiedenen nicht-mineralischen und mineralischen Materialien ist, wird trotzdem nochmal zwischen zwei Typen von Baumischabfall unterschieden.
Es gibt Baumischabfall mit einem Anteil von Schutt oder Erde unter 5%, sowie Baumischabfall mit einem Anteil von Schutt oder Erde über 5%.

Baumischabfall mit bis zu 5% Schutt/Erde/Glas
Unter Baumischabfall versteht man Gemische von hauptsächlich nicht mineralischen Materialien, die bei Bauarbeiten im und am Haus anfallen. Diese sind zum Beispiel Bodenbeläge, Laminat, Tapeten, Kabel, Isolierung, Plastikteile, Folien, Metalle, Textilien, Möbel, Spielzeug oder Pappe. Andere Materialien, wie z. B. Metallschrott, Elektrogeräte, Dämmung oder Dachpappe haben nichts mit Bauschutt zu tun und müssen als andere Abfallarten entsorgt werden.

Mit diesem Baumischabfall darf man auch Stoffe, die unter Bauschutt fallen entsorgen. Außerdem passiert es oft, dass bei den Bauarbeiten Bodenelemente oder Erde mit in den Baumischabfall gelangen. Wenn dieser Anteil nur 15% des Gesamtabfalls im Container ist, fällt diese Entsorgung unter die Kategorie Baumischabfall mit bis zu 15% Schutt/Erde/Glas.

Baumischabfall mit über 5% Schutt/Erde/Glas
Wenn Schutt bzw. Erde jedoch einen Gesamtanteil von über 15% überschreiten, muss dies unter der Kategorie Baumischabfall mit über 15% Schutt oder Erde entsorgt werden. Da die Sortierung- und Trennungsarbeiten im Anschluss viel höher sind, erhöhen sich automatisch auch die Kosten der Entsorgung.

Kein Baumischabfall:
Baumischabfall sollte nicht mit dem ähnlich klingenden Bauschutt verwechselt werden. Denn auch wenn Baumischabfall einen Anteil von Bauschutt enthalten darf, ist er nicht als Bauschutt zu verstehen. Bei dem wiederverwertbaren Bauschutt handelt es sich um mineralische Stoffe. Andere Materialien, wie zum Beispiel Dämmung oder Asbest sind Sonderabfälle und haben somit nichts mit Baumischabfall zu tun.


Achtung
Beachten Sie unbedingt, dass schädliche Stoffe, wie zum Beispiel Asbest, oder auch Öl, Lösungsmittel, Autoreifen, Farben, KMF, Kühlschränke oder Dachpappe, nicht als Baumischabfall entsorgt werden dürfen. Für diese Abfallarten müssen separate Container bestellt werden. Hausmüll müssen Sie separat über die städtischen Entsorgungsunternehmen entsorgen.

 

Verpackungsabfall:
Unter gemischten Verpackungen sind jegliche Arten von Verpackungsmaterial zu verstehen. Dazu zählen Transportverpackungen oder Verkaufsverpackungen zum Schutz von Gegenständen sowie Umverpackungen, die lediglich als Werbefläche oder zur Erleichterung des Stapelns dienen, wie z.B. die Pappschachtel eines Parfüms. Meist bestehen Verpackungsabfälle aus Kunststoff oder Pappe. Die gängigsten Verpackungen sind Folien, Tüten, Pappkartons, Altpapier, Kunststoffsäcke, Kunststoffeimer sowie Abdeckplanen.

Wo fallen gemischte Verpackungen als Abfall an?
Im privaten Rahmen fallen große Mengen an Verpackungen häufig bei der Entrümpelung einer Wohnung oder Umzügen an. Bestehende Gegenstände werden beispielsweise zum Transportschutz verpackt und neue erworbene Dinge verpackt geliefert. Vor allem im gewerblichen Bereich im Groß- oder Einzelhandel entstehen jedoch bei Anlieferungen und Räumungen von Waren und Posten große Mengen Verpackungsabfall. Meist werden Pappkartons, Tüten oder Eimer verwendet, um solche Lieferungen zu verpacken. Hochwertige Konsum- und Wirtschaftsgüter werden häufig während des Transports mit Verpackungschips gegen Stöße und andere Einflüsse geschützt. Manchmal handelt es sich hierbei um Füllmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen, wie z.B. Maisstärke, welche im Biomüll entsorgt, werden können. In vielen Fällen bestehen diese Verpackungschips jedoch aus Kunststoff, weshalb sie fachgerecht als Gemischte Verpackungen bzw. zuhause in der Gelben Tonne oder im Gelben Sack entsorgt werden müssen.

Siedlungsabfall/Gewerbeabfall:
Unter Siedlungs- bzw. Gewerbeabfall sind solche Abfälle aus Handwerk, Dienstleistungsgewerbe, Handel und öffentlichen Einrichtungen zu verstehen, die den Abfällen aus privaten Haushalten nach. Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind. Zu Siedlungsabfall zählt somit gewöhnlicher Hausmüll, wie Pappe, Plastikfolien, Textilien und ähnliches. Natürlich können derartige Wertstoffe jedoch nicht in rauen Mengen, wie sie oftmals im Gewerbe entstehen, im Hausmüll entsorgt werden. In diesen Fällen wird der Müll als gemischter Siedlungs- bzw. Gewerbeabfall entsorgt.

Wo fällt Siedlungsabfall bzw. Gewerbeabfall als Abfall an?
Wie der Name bereits sagt, entsteht der Müll oft in Gewerben oder Industrien. Außerdem kann er aus Privathaushalten oder vergleichbaren Einrichtungen stammen. Auch Hausmüll ähnliche Abfälle aus Industrie und Gewerbe, wie z. B. Schulen und Kindergärten, Arzt- und Rechtsanwaltspraxen sowie Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Verwaltungsgebäuden, die nicht weiter stofflich getrennt werden können, zählen zum Siedlungsabfall. In zahlreichen Situationen können Unmengen an Abfall zustande kommen. Unternehmen bestellen beispielsweise riesige Produktionsmaschinen, ein Büro zum Beispiel eine neue Küchenzeile. Für die sichere Lieferung sind die Einzelteile mit massenhaft Folien und Dämmstoffen verpackt. Einen kleinen Pappkarton entsorgt man problemlos in der Altpapiertonne vor dem Haus. Für den Verpackungsmüll einer ganzen Produktionsmaschine, sind aufgrund des Platzmangels jedoch Abfallcontainer notwendig.

Flachglas:
Als Flachglas bezeichnet man Glasscheiben, die unter anderem als Fensterglas, Vitrinen Verglasung und Ähnliches zum Einsatz kommen. Neben Möbelstücken und Baubetrieben wird es beispielsweise auch im Handwerk als Bauglas verwendet. Vereinfacht gesagt, ist Flachglas jedes Glas, das in Form einer Scheibe, also flach ist. Bereits stark verbreitet ist das Recycling von Behälterglas, welches im Altglascontainer entsorgt wird. Weniger bekannt ist die Sammlung und Verwertung von Flachglas bzw. Flachglasscherben. Flachglas findet man größtenteils im Bauwesen. Eingesetzt wird es beispielsweise als Fensterglas, Spiegel, Türen und Tische, aber auch als Solarglas für Photovoltaikanlagen.

Wo fällt Flachglas als Abfall an?
Überall, wo mit Flachglas Produkten gearbeitet wird, können Flachglasscherben anfallen. Beispielsweise in Glasereien, Schreinereien, bei Fensterfabriken oder Fenster-Recyclingbetriebe. Außerdem müssen bei Gebäudeabrissen zahlreiche Fenster- und Türgläser entsorgt werden.

Was ist kein Flachglas?
Als Flachglas gelten plattenförmige Scheiben, weshalb beispielsweise Hohlglas nicht unter diese Kategorie fällt. Außerdem sollte unter den Scherben keine Keramik oder verunreinigtes Glas sein, um ein ordnungsgemäßes Recycling zu gewährleisten.

Styropor:
Styropor ist der Markenname für expandiertes Polystyrol (EPS). Es handelt sich um einen leichten weißen Hartschaumstoff mit den charakteristischen kleinen Kügelchen auf der Oberfläche. Er eignet sich beispielsweise sehr gut als Dämmmaterial in Gebäuden. Der Schaumstoff entsteht jedoch aus Erdöl und ist daher hoch brennbar. Damit der, häufig in Platten gepresste, Styropor dennoch verwendet werden kann, wird er in diesen Fällen zumeist mit einem Brandschutzmittel behandelt. Auf diese Weise soll die Ausbreitung eines Feuers entlang der Dämmung verhindert werden. Styropor besteht tatsächlich zu 98% aus Luft und zu nur 2% aus Polystyrol. Passend dazu ist Styropor seit dem Jahr 2014 unter dem internationalen Namen airpop® bekannt. Wegen des hohen Luftanteils ist der Stoff sehr leicht, zudem auch durchaus witterungsbeständig, günstig und vielseitig einsetzbar. Insbesondere wegen der außerordentlichen Dämmleistung wird Styropor häufig im Baugewerbe eingesetzt. Abgesehen von der Isolierung, verwendet man es häufig als Verpackungsmaterial. Somit machen auch die Möbelbranche, Lebensmittelindustrie und Hausgeräte- und Elektroindustrie des Öfteren, Gebrauch davon.

Wo fällt Styropor als Abfall an?
Eine geringe Menge Styropor von Verpackungen des Alltags entsorgt man im Haushalt fachgerecht im gelben Sack. Kleine, stark verschmutzte EPS Teile sollten allerdings im Restmüll entsorgt werden. Ein Styropor-Container wird in den meisten Fällen beim Abriss von Gebäuden benötigt. EPS wurde in der Vergangenheit als Dachdämmung sowie als Trittschalldämmung im Bodenbereich eingesetzt, insbesondere bei Wärmeverbundsystemen. Dort wo alte Dämmungen an und in Gebäuden erneuert werden, fallen auch große Mengen Styroporabfall an.

Wissenswertes zu Styropor:
So vielseitig einsetzbar Styropor auch sein mag, so kann es dennoch sehr gefährlich sein. Die hohe Brennbarkeit kann vor allem bei Gebäuden verheerende Folgen mit sich führen. Aufgrund dessen werden die Dämmplatten meist mit einem Flammschutzmittel behandelt. Bis zum Jahr 2014 handelte es sich hierbei in den meisten Fällen um Hexabromcyclododecan (HBCD). Dieses Flammschutzmittel wurde im letzten Jahrzehnt jedoch zu einem sehr umstrittenen Thema. Wenn es in den EPS-Platten gebunden ist, ist das Mittel harmlos. Bei Abrissarbeiten oder Bränden kann der Schadstoff allerdings freigesetzt werden, was erhebliche gesundheitsschädliche Folgen für Menschen und Tiere mit sich bringen kann. Zudem kann der langlebige Stoff sehr schlecht von der Umwelt abgebaut werden und gilt als äußerst giftig für Wasserorganismen, weshalb HBCD-haltiges Styropor schließlich zu “überwachungspflichtigem Abfall zählt.”

Styroporplatten mit HBCD unterliegen aufgrund dessen nun der Nachweis- und Registerpflicht. Privatpersonen oder Unternehmen, die Styropor mit HBCD entsorgen möchten, erhalten demnach einen Übernahmeschein eines Entsorgungsbetriebs, auf dem entsorgte Menge und fachgerechte Trennung bestätigt werden. Zu beachten ist, dass der HBCD-Gehalt des Styropors maximal 30.000 mg/kg betragen darf.

Styroporplatten ohne HBCD, bzw. mit einem HBCD-Gehalt von maximal 1.000 mg/kg, gelten nicht als gefährlicher bzw. überwachungspflichtiger Abfall und unterliegen auch keiner Nachweis- und Registerpflicht. Wenn der Styropor-Container ausschließlich mit HBCD-freiem Styropor befüllt wird, kann die Entsorgung günstiger ausfallen.

Um zu erkennen, welche Styroporplatten HBCD-behaftet sind und welche nicht, gibt es zwei Möglichkeiten: Alle Dämmplatten, welche nach dem 01.01.2016 hergestellt und verkauft wurden, dürfen kein HBCD mehr enthalten. Diese Platten sind meist als HBCD-frei gekennzeichnet. Aufgrund dessen ist es von Vorteil, wenn der Kaufbeleg von Styropor aufbewahrt wird und bei Bedarf als Nachweis für die HBCD-Unbedenklichkeit des Materials verwendet werden kann. Bei Dämmplatten, die vor 2016 gekauft und verarbeitet wurden, sollte vor dem Abriss großer Mengen der HBCD-Gehalt geprüft werden. Hierfür müssen die Herstellungsbetriebe von Dämmstoffen Auskunft geben, ob ihre EPS-Platten HBCD enthalten oder nicht. Das Umweltbundesamt stellt hierfür ein Musterschreiben zur Verfügung, welches von Ihnen ausgefüllt an das herstellende Unternehmen geschickt werden muss, um den HBCD-Gehalt Ihres Styropors zu erfahren. Wenn hierzu keine Nachweise vorgelegt werden können, wird automatisch von HBCD-haltigem Styropor ausgegangen und der Abfall dementsprechend entsorgt

 

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