Altholz A4 (Behandelt)

Altholz A4

Als Altholz bezeichnet man Holz, das bereits einem Verwendungszweck zugeführt worden war und als Abfall zur Altholz Entsorgung oder als Sekundärrohstoff bereitsteht. Zu den klassischen Holzabfällen, die sowohl privat als auch gewerblich anfallen, gehören Bauholz, Abbruchholz und Altholz. Dabei zählt vor allem der Behandlungszustand, dieser lässt sich unterteilen in: unbehandelt, behandelt und Schadstoff belastet. Unbehandelte, behandelte und Schadstoff belastete Hölzer dürfen nicht miteinander in einem Container entsorgt werden da dies dazu führt, dass der gesamte Holzabfall auf die höchste Abfallkategorie A IV gestuft werden muss und dadurch höhere Kosten anfallen, da eine Wiederverwertung nicht mehr problemlos möglich ist.
Mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholz Kategorie A I, A ll oder A lll zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz. Z.B. Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle, Holzfenster ohne Glas, Außentüren, Gartenmöbel aus Holz, Holzterrassen, Holzzäune, Pflanzpfähle, druckimprägniertes Holz, stark lackiertes Holz, Balkongeländer…

Kein Holzabfall:
Möbelteile aus Holz gemischt mit Metall, Textil, Kunststoff oder Schwamm-Materialien werden nicht als Holz, sondern als Sperrmüll kategorisiert. Stämme und Äste von Bäumen werden nicht als Altholz, sondern als Baumstumpen & Wurzeln entsorgt.

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