Altholz A1-A3 (Unbehandelt)

Altholz A1 -A3

Als Altholz bezeichnet man Holz, das bereits einem Verwendungszweck zugeführt worden war und als Abfall zur Altholz Entsorgung oder als Sekundärrohstoff bereitsteht. Zu den klassischen Holzabfällen, die sowohl privat als auch gewerblich anfallen, gehören Bauholz, Abbruchholz und Altholz. Dabei zählt vor allem der Behandlungszustand, dieser lässt sich unterteilen in: unbehandelt, behandelt und Schadstoff belastet. Unbehandelte, behandelte und Schadstoff belastete Hölzer dürfen nicht miteinander in einem Container entsorgt werden da dies dazu führt, dass der gesamte Holzabfall auf die höchste Abfallkategorie A Ⅳ gestuft werden muss und dadurch höhere Kosten anfallen, da eine Wiederverwertung nicht mehr problemlos möglich ist.

Holz Abfallarten / Altholz Kategorien

Holz A1:
Naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz, das bei seiner Verwendung nicht mehr als unerheblich mit holzfremden Stoffen verunreinigt wurde, z.B. Einwegpaletten, Verschnitt, Abschnitte, Späne, naturbelassenes Vollholz von Baustellen…

Holz A2:
Verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel, z.B. Holzwerkstoffe, Deckenpaneele, Schalhölzer, Zierbalken, Bauspanplatten, Dielen, Fehlböden, Holz-Inneneinrichtung…

Holz A3:
Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel, z.B. Paletten mit Verbundmaterial, Küchenarbeitsplatten…

Kein Holzabfall:
Möbelteile aus Holz gemischt mit Metall, Textil, Kunststoff oder Schwamm-Materialien werden nicht als Holz, sondern als Sperrmüll kategorisiert. Stämme und Äste von Bäumen werden nicht als Altholz, sondern als Baumstumpfen und Wurzeln entsorgt.

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